- Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- ⇡ Mitbestimmungsgesetz (MitbestG).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Aufsichtsrat — Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag fakultativ vereinbart.… … Deutsch Wikipedia
Aufsichtsrat — Kontrollgremium (umgangssprachlich) * * * Auf|sichts|rat [ au̮fzɪçts̮ra:t], der; [e]s, Aufsichtsräte [ au̮fzɪçts̮rɛ:tə]: 1. Gremium, das die Geschäftsführung eines Unternehmens überwacht: der Aufsichtsrat tagt mehrmals im Jahr. 2. männliches… … Universal-Lexikon
Aufsichtsrat — vom Gesetz (§§ 95–116 AktG, §§ 9, 36–41 GenG) zwingend vorgeschriebenes Organ einer ⇡ Aktiengesellschaft (AG) und Genossenschaft (⇡ Genossenschaftsorgane 2) auch bei GmbH, OHG, KG und KGaA möglich. 1. Aufgaben: Überwachung der Geschäftsführung,… … Lexikon der Economics
Arbeitnehmervertreter — Ạr|beit|neh|mer|ver|tre|ter (im Aufsichtsrat) … Die deutsche Rechtschreibung
Mitbestimmung — bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise durch Entscheidungen anderer beeinflusst werden (können), welche aufgrund formaler Rechts oder Besitzverhältnisse dazu befugt sind, aber… … Deutsch Wikipedia
Mitbestimmungsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise… … Deutsch Wikipedia
Montanmitbestimmung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise… … Deutsch Wikipedia
Mitbestimmung — Partizipation * * * Mit|be|stim|mung [ mɪtbəʃtɪmʊŋ], die; : das Mitwirken, Teilhaben, Beteiligtsein an einem Entscheidungsprozess (besonders die Teilnahme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an Entscheidungsprozessen in der Wirtschaft):… … Universal-Lexikon
Montan-Mitbestimmungsgesetz (MoMitbestG) — Gesetz über die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21.5.1951 (BGBl I 347) m.spät.Änd. I. Geltungsbereich:(1) Unternehmen der Montanindustrie… … Lexikon der Economics
Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG) — Gesetz vom 11.10.1952 (BGBl I 681) m.spät.Änd.; in Kraft gemäß § 129 BetrVG nur noch: §§ 76–77a, 81, 85 und 87. 1. Geltungsbereich: Trifft im Unterschied zum Betriebsverfassungsgesetz (früher auch Betriebsverfassungsgesetz 1972 genannt) nur noch… … Lexikon der Economics